Allgemeine Geschäftsbedingungen



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1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Pöltl & Partner KG - web2future (im folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluß
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht etwa durch tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt (auch durch ausstellen einer Rechnung), dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur bei Auftragserteilung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Nettoauftragswertes. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen, Zukauf von Bild- und Videomaterial) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich und maximal für 30 Tage gültig. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

4. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), Web- oder Softwareentwicklungen (insbesondere die von der Agentur eigenentwickelte Online-Shop Software), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer der Zusammenarbeit nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in dem Vertrag festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des vom Kunden gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. In den nachfolgenden Jahren nur mehr die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Vergütung.

5. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Erzeugnissen und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

6. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die Wettbewerbs und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Firmenleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

7. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Besondere Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der Agentur die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur vollständig schad und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunde in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).

Weiters ist der Kunde dazu verpflichtet, sämtliche von der Agentur benötigten Daten, Texte, Bilder, Logos udgl. in digitaler und verarbeitbarer Form zu übermitteln. Informationen wie Zugangsdaten zu Drittanbietern sind vom Kunden auf sichere Weise der Agentur zugänglich zu machen. Der Kunde ist ebenfalls dazu verpflichtet, der Agentur alle notwendigen Hilfsmittel, die für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig sind, bereit zustellen (z.B. Schnittstellenbeschreibungen).

9. Zahlung
Monatliche Zahlungen werden ab Auftragserteilung am 5. des jeweiligen Monats per Einzugsermächtigung eingezogen. Davon ausgenommen sind monatliche Zahlungen für Webhost/Domain, diese werden jährlich im Voraus verrechnet. Pauschale Zahlungen werden zu 100% nach Auftragserteilung verrechnet. Die Rechnungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Verzugszinsen p.a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich alle mit der Eintreibung von Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen an den von der Agentur erbrachten Maßnahmen (Webprojekten insbesondere Webauftritten oder Onlineshops) unabhängig von der Art oder der Ursache des Ausfalls oder der Störung. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz auf Grund von Ausfällen oder Störungen wird ausgeschlossen. 

12. Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, sämtliche im Rahmen der Abwicklung vom jeweils anderen Vertragspartner übermittelte Informationen und Unterlagen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Abwicklung dieses Vertrages zu benutzen.
Der Kunde ist als "Verantwortlicher" gemäß DSGVO selbst für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO verantwortlich. Im Rahmen der verschiedenen Servicelevels wird die Agentur als Auftragsverarbeiter iSd § 28DSGVO tätig und führt ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 30 DSGVO. Für jegliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Support, Fehlermanagement und Auftragsdatenspeicherung (z.B. Export von vorhandenen Alt-Daten in neue Kundendatenbanken) verpflichtet sich die Agentur zur Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sollte eine Speicherung personenbezogener Daten durch die Agentur notwendig sein, erfolgt diese ausschließlich zur Vertragsabwicklung mit dem Kunden, dem Kundensupport sowie zur Identifikation und Behebung von Softwarefehlern im Echtzeit/Originalbetrieb für die Dauer des gegenständlichen Vertragsverhältnisses. Der Kunde verpflichtet sich, dies auch gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern (eigene Kunden) entsprechend zu berücksichtigen (insb. Informationspflichten gemäß § 13 DSGVO sowie allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen).
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung bzw. der Supporttätigkeiten und Auftragsdatenspeicherung werden allenfalls folgende Datenkategorien durch die Agentur verarbeitet: Vor-/Nachname, Titel, Anrede, Anschrift, Geschlecht, Beruf, Telefon, Handy-Nr., E-Mail, Geburtsdatum, IP Daten, Bestelldaten, Zugangsdaten. Der Kunde verpflichtet sich, dies auch gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern (eigene Kunden) entsprechend zu berücksichtigen (insb. Informationspflichten gemäß § 13 DSGVO sowie allfällige datenschutzrechtliche Einwilligungen)
Die Agentur verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen von schriftlichen Aufträgen des Kunden zu verarbeiten. Erhält die Agentur einen behördlichen Auftrag, Daten des Kunden herauszugeben, so hat die Agentur - sofern gesetzlich zulässig - den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Zudem bedarf eine Verarbeitung der Daten des Auftragnehmers für eigene Zwecke eines schriftlichen Auftrages.
Die Agentur erklärt, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei der Agentur aufrecht.
Die Agentur erklärt zudem, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen wurden.
Die Agentur ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Kunde die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Kunden alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an die Agentur gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Kunden der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat die Agentur den Antrag unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Die Agentur verpflichtet sich, Datenbanken, die zu Testzwecken angelegt werden und die personenbezogene Daten enthalten, nach Beendigung dieser Vereinbarung und nach schriftlicher Weisung durch den Kunden binnen 3 Wochen zu löschen. Darüber hinaus ist die Agentur nach Beendigung dieser Vereinbarung und nach schriftlicher Weisung durch den Kunden verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Kunden in dem von der Agentur verwendeten Format zu übergeben.
Die Agentur hat den Kunden unverzüglich zu informieren, falls diese der Ansicht ist, eine Weisung des Kunden verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
Der Agentur steht es frei, Subunternehmer zur Vertragserfüllung hinzuzuziehen und wird diesfalls mit den Sub-Auftragsverarbeitern entsprechende Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO abschließen.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Irrtümer Vorbehalten!

Gültig seit 08. Mai 2018

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